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Batteriegesetz

Unsere Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz

Die Entsorgung von Altbatterien über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz. Bitte achten Sie daher darauf, dass Sie Ihre alten Batterien/Akkus an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.

Gerne können Sie die bei uns erworbenen Batterien/Akkus nach dem Gebrauch an uns zurückgeben. Die Abgabe ist für Sie kostenlos. Die Rücksendung der Batterien/Akkus an uns muss in jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen.

 

Rücksendungen von Batterien/Akkus sind zu richten an:

Leuchten-Treff
Inhaberin: Friedgard Pape
Bundesstr. 60
34431 Marsberg

Tel: 02991/908060
Fax: 02991/908267
Mobil: 0173/8228378
E-Mail: info@leuchten-treff.de

 

Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:

Batterieverordnung

1. "Cd" steht für Cadmium.
2. "Hd" steht für Quecksilber.
3. "Pb" steht für Blei. 

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